{"id":64,"date":"2010-03-24T21:06:04","date_gmt":"2010-03-24T20:06:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.vff-portal.de\/?page_id=64"},"modified":"2020-12-28T21:54:27","modified_gmt":"2020-12-28T20:54:27","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.vff-portal.de\/index.php\/ueber_uns\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung 2011 | VFF"},"content":{"rendered":"<p>Liebe VFF-Mitglieder,<br \/>\nliebe VFF-Interessenten,<\/p>\n<p>um u.a. stets auf eine Basis f\u00fcr kultiviertes und geregeltes Miteinander zur\u00fcckgreifen zu k\u00f6nnen, erhalten Sie hier unsere aktuelle VFF-Satzung.<br \/>\nAuf der Mitglieder-Jahresversammlung 2011 in Hannover wurde die neue Satzung mit Zustimmung der Mehrheit der Versammelten verabschiedet.<\/p>\n<p>Ihr Vorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 &#8211; Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen <strong>\u201eVereinigung Freier Fu\u00dfpfleger und Fu\u00dfpflegerinnen\u201c<\/strong>.<\/li>\n<li>Als Kurzform wird <strong>\u201eVereinigung Freier Fu\u00dfpflegerInnen<\/strong>\u201d, als Abk\u00fcrzung <strong>\u201cVFF\u201d<\/strong>.<\/li>\n<li>Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/li>\n<li><span style=\"font-size: inherit;\">Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 2 &#8211; Zweck und Aufgaben des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Zweck des Verein ist ein bundesweit t\u00e4tiger Berufsverband. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der medizinischen Fu\u00dfpflege. Der Verein vertritt die berufsst\u00e4ndischen und unternehmerischen Interessen seiner ordentlichen Mitglieder und nimmt alle sich daraus ergebenden Funktionen wahr. Sein Zwecke ist nicht auf einen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb gerichtet, er unterh\u00e4lt keinen wirtschaftlichen Gesch\u00e4fstbetrieb. Seine Mittel werden nicht f\u00fcr die unmittelbare oder mittelbare Frderung politischer Parteien verwendet.<\/li>\n<li>Zu den Aufgaben des Vereins geh\u00f6ren:<br \/>\na) die Interessenvertretung (vor allem gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, Verb\u00e4nden, Institutionen und in der \u00d6ffentlichkeit) der Mitglieder und insbesondere der ambulant und \/ oder station\u00e4r t\u00e4tigen Fu\u00dfpflegerinnen und Fu\u00dfpfleger.<br \/>\nb) Veranstaltung und F\u00f6rderung von Fortbildung zur Qualit\u00e4tssicherung in der medizinischen Fu\u00dfpflege.<br \/>\nc) die F\u00f6rderung und Vertretung sowohl von wissenschaftlichen als auch praxisorientierten Beitr\u00e4gen in Fachkreisen.<br \/>\nd) die F\u00f6rderung des Berufsbildes und des Berufsstandes.<br \/>\ne) die Unterst\u00fctzung ordentlicher Mitglieder im Bereich ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit als Fu\u00dfpfleger oder Fu\u00dfpflegerinnen (insbesondere durch rechtliche Beratung im gesetzlich gestatteten Umfang und finanzielle Nothilfen).<\/li>\n<li>Der Verein gibt eine Verbandszeitschrift heraus, die auch Mitteilungsblatt ist und die alle Mitgleider erhalten <strong>(FUSS-JOURNAL)<\/strong>.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 3 &#8211; Mitgliedschaft . Eintritt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Ordentliche Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen Fu\u00dfpflegerinnen und Fu\u00dfpfleger sowie Angeh\u00f6rige anderer medizinischer Berufe werden, die im Bereich der medizinischen Fu\u00dfpflege beruflich t\u00e4tig sind.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, die die Arbeit des Vereins unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitglieder ha ben kein Wahl- und Stimmrech.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft wird durch eine unterschriebene Beitrittserkl\u00e4rung und der Mitttelung der Aufnahme durch den Vorstand in Textform erwor ben. \u00dcber die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 4 &#8211; Mitgliedschaft. Verlust <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserkl\u00e4rung oder durch Ausschlu\u00df aus wichtigem Grund.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand aus dem Verein austreten.<\/li>\n<li>Mitglieder k\u00f6nnen aus wichtigem Grund &#8211; auch fristlos &#8211; vom Verein ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied die Aufnahemvoraussetzungen nicht oder nicht mehr erf\u00fcllt, es seinen Beitragspflichten nicht nachkommt oder sich vereinswidrig verh\u00e4lt. \u00dcber den Ausschlu\u00df beschlie\u00dft die Mitgliederverssammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ist das Mitglied mindestens eine Jahreszahlung ganz oder teilweise im Verzug oder ist das Mitglied l\u00e4nger als ein Jahr unter dem Verein zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Anschrift nicht zu erreichen, kann der Vorstand das Mitglied mit einfacher Mehrheit ausschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 5 &#8211; Mitgliedsbeitrag. Rechte und Pflichten der Mitglieder <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Mitgliedsbeitrag wird zu Jahresbeginn f\u00fcr das Kalenderjahr per Bankeinzug (Lastschriftverfahren) erhoben.<\/li>\n<li>\u00dcber den Jahresbeitrag beschlie\u00dft der Vorstand mit einfacher Mehrheit. \u00c4nderungen des Jahresbeitrags k\u00f6nnen jeweils zum 1. Januar des Folgejahres erfolgen. \u00c4nderungen sind sp\u00e4testens sechs Wochen vor dem Jahreswechsel durch Ver\u00f6ffentlichung in der Verbandszeitschift oder gesonderte Mitteilung an die Mitglieder in Textform bekannt zu geben.<\/li>\n<li>Bei Eintritt eines neuen Mitglieds im Laufe eines Kalenderjahres kann der Vorstand den Beitrag auf Antrag zeitanteilig nach angefangenen Quartalen erm\u00e4\u00dfigen.<\/li>\n<li>Besondere Leistungen des Vereins &#8211; z. B. rechtliche Beratung, finanzielle Nothilfen &#8211; k\u00f6nnnen nur f\u00fcr Sachverhalte in Anspruch genommen werden, die drei Monate nach Beginn der Mitgleidschaft entstanden sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 6 &#8211; Vorstand<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB besteht aus dem\/der 1. Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.<\/li>\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Der 1. Vorsitzende leitet die Vorstandsar beit und regelt insbesondere seine Vertretung im Verhinderungsfall.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse des Vorstands werden mit einfaher Mehrheit gefasst. \u00dcber die Vorstandssitzungen und Beschlussfassungen au\u00dferhalb von Vorstandssitzungen sind Niederschriften zu fertigen.<\/li>\n<li>Die Mitgleider des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder f\u00fcr die Dauer ovn zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit oder Verlust der W\u00e4hlbarkeit bis zur Neuwahl im Amt. Eine Block- oder Listenwahl ist zul\u00e4ssig, wenn kein Mitglied eine Einzelwahl verlangt.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann sich bei seiner Arbeit durch weitere Verinsmitglieder unterst\u00fctzen lassen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 7 &#8211; Gesch\u00e4ftsjahr. Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<li>Die Kasse des Vereins wird jedes Jahr durch einen oder mehrere von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. pr\u00fcfen, ob die Verwendung der Vereinsmittel den Haushaltsgrunds\u00e4tzen entsprach und die Buchf\u00fchrung des Vereins ordnungsm\u00e4\u00df erfolgt. Hier\u00fcber haben die Kassenpr\u00fcfer der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 8 Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitgleiderversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn ein Zehntel der ordentlichen Mitgleider die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 9 &#8211; Einberufung von Mitgliederversammlungen<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand durch Mitteilung in der Verbandszeitschrift oder durch Einladung an die Mitglieder in Textform unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.<\/li>\n<li>Der Vorstand bestimmt den Ort der Versammlung.<\/li>\n<li>Die Einberufungsfrist betr\u00e4gt vier Wochen. Der Tag des Erscheinens der Verbandszeitschrift \/ der Absendung der Einladung und der Tag der Versammlung werden nicht mitgerechnet.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 10 &#8211; Ablauf von Mitgliederversammlungen<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter\/der Stellvertreterin geleitet, ist auch diese\/-r verhindert, w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung eine\/-n Versammlungsleiter\/-in.<\/li>\n<li>Die Vertretung durch ordentliche Mitglieder aufgrund unterschriebener Vollmacht ist zul\u00e4ssig, jedoch darf kein Mitglied mehr als vier Stimmen abgeben.<\/li>\n<li>Durch Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung kann die Tagesordnung ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. \u00c4nderungen des Vereinszwecks (\u00a7 33 Abs. 1 Satz 2) erfordern eine Mehrheit von neun Zehnteln der g\u00fcltigen Stimmen, f\u00fcr sonstige Satzungs\u00e4nderungen gen\u00fcgt die einfache Mehrheit.<\/li>\n<li>Der Aufl\u00f6sung des Vereins erfordert neben der einfachen Mehrheit der g\u00fcltigen Stimmen die Zustimmung der Mehrheit der vorhandenen ordentlichen Mitgleider. In der Versammlung nicht anwesenden und nicht vertretene Mitglieder k\u00f6nnen die Zustimmung geben\u00fcber dem Vorstand durch eigenh\u00e4ndig unterschriebene Erkl\u00e4rung abgeben.<\/li>\n<li>Abstimmungen und Wahlen erfolgen grunds\u00e4tzlich durch Handaufheben. Auf Verlangen eines Drittel der anwesenden ordentlichen Mitglieder muss schriftlich abgestimmt werden.<\/li>\n<li>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden. Ein solcher Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen.<\/li>\n<li>\u00dcber die Annahme von Beschlussantr\u00e4gen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungs\u00e4nderungen ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen abgegebenen Stimmen erforderlich, zu \u00c4nderungen des Vereinszwecks eine solche von neun Zehntel der g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/li>\n<li>Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine ebensolche einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Es m\u00fcssen zur Aufl\u00f6sung mindestens 51% der ordentlichen Mitglieder anwesend sein bzw. per Briefwahl ihr Votum abgegeben haben.<\/li>\n<li>Abstimmungen erfolgen grunds\u00e4tzlich durch Handaufheben. Wenn ein Drittel der anwesenden ordentlichen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 11 &#8211; Protokollierung von Beschl\u00fcssen<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse und Wahlen sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Beschlusses und des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist von dem \/ der Versammlungsleiterin zu unterschreiben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 &#8211; Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung entscheidet, wem das Vereinsverm\u00f6gen im Fall der Aufl\u00f6sung oder des Verlustes der Rechtsf\u00e4higkiet anf\u00e4llt. Der Anfallberechtigten soll so ausgew\u00e4hlt werden, da\u00df das Verm\u00f6gen f\u00fcr die F\u00f6rderung der medizinischen Fu\u00dfpflege verwendet wird.<\/p>\n<p>Der Vorstand<br \/>\nHamburg, 12. M\u00e4rz 2011<\/p>\n    <!-- sktbuilder starter --><script type=\"text\/javascript\" src=\"https:\/\/www.vff-portal.de\/wp-content\/plugins\/skt-builder\/sktbuilder\/sktbuilder-frontend-starter.js\"><\/script><script type=\"text\/javascript\" src=\"https:\/\/www.vff-portal.de\/wp-content\/plugins\/skt-builder\/sktbuilder-wordpress-driver.js\"><\/script><script type=\"text\/javascript\"> var starter = new SktbuilderStarter({\"mode\": \"prod\", \"skip\":[\"jquery\",\"underscore\",\"backbone\"],\"sktbuilderUrl\": \"https:\/\/www.vff-portal.de\/wp-content\/plugins\/skt-builder\/sktbuilder\/\", \"driver\": new SktbuilderWordpressDriver({\"ajaxUrl\": \"https:\/\/www.vff-portal.de\/wp-admin\/admin-ajax.php\", \"iframeUrl\": \"https:\/\/www.vff-portal.de\/index.php\/ueber_uns\/satzung\/?sktbuilder=true\", \"pageId\": 64, \"pages\": [{\"title\":\"VFF | Vereinigung Freier Fu\\u00dfpflegerInnen e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.vff-portal.de\\\/wp-admin\\\/post.php?post=38&action=sktbuilder\"}], \"page\": \"Satzung 2011 | VFF\" }) });<\/script><!-- end sktbuilder starter -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe VFF-Mitglieder, liebe VFF-Interessenten, um u.a. stets auf eine Basis f\u00fcr kultiviertes und geregeltes Miteinander zur\u00fcckgreifen zu k\u00f6nnen, erhalten Sie hier unsere aktuelle VFF-Satzung. 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